Neu bei uns: Die alleinstehend verfügbare Zahnversicherung

Seit kurzer Zeit besteht nun die Möglichkeit, eine alleinstehende, vollwertige Zahnversicherung in Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Neben der bereits zuvor verfügbaren Zahnersatzversicherung für Erwachsene ist es nun ergänzend oder auch als Solo-Produkt möglich eine Zahnerhaltversicherung abzuschließen. Es sind somit mit der Absicherung für einen notwendig gewordenen Zahnersatz und der Absicherung für den Zahnerhalt zwei Produkte verfügbar, die sich gegenseitig ergänzen.

Die ZahnERSATZversicherung

Da es sehr schnell teuer werden kann, wenn ein festsitzender Zahnersatz (z.B. eine Krone oder ein Implantat) benötigt wird, ist es durchaus sinnvoll, dieses Risiko abzusichern. Die Zahnersatzversicherung ist somit eine gute und preiswerte Ergänzung zur gesetzl. Leistung, um derart hohe und meist unerwartet anfallende Kosten abzusichern. In der Regel übernehmen nämlich die gesetzlichen Krankenkassen (SVS, ÖGK, BVAEB etc.) nur die Kosten für einen herausnehmbaren Zahnersatz wie eine Prothese, nicht jedoch einen festsitzenden Zahnersatz.

Versichert sind:

  • (Teil-)Kronen und Brücken,
  • Prothesen,
  • Reparaturen von bereits bestehendem Zahnersatz sowie
  • Implantate.

Zusammenfassend ist die Zahnersatzversicherung eine Versicherung, die sich darauf konzentriert, dass die tatsächlich teuren Maßnahmen – wenn ein ganzer Zahn ersetzt werden muss – in erheblichem Ausmaß abgefedert werden. Natürlich ist sie keine Versicherung, die alle anderen regelmäßig anfallenden Zahnbehandlungen (Füllungen, Inlays, Mundhygiene oder kieferorthopädische Leistungen wie eine Zahnspange sind nicht versichert) absichert, hierfür kann jedoch die weiter unten beschriebene Zahnerhaltversicherung abgeschlossen/ergänzt werden. Die Zahnersatzversicherung ist dem entsprechend preisgünstig und stellt eine sinnvolle Absicherung für „Großschäden“ dar, die das Familienbudget mitunter stark belasten können. In Kombination mit der Zahnerhaltversicherung bildet sie den optimalen Versicherungsschutz für ihre Zähne (jeweils attraktive Höchstsätze und Übernahme eines hohen Prozentsatzes der entstandenen Kosten).

Zurzeit ist die Zahnersatzversicherung der ERGO Versicherung der einzige derartige Tarif auf dem Markt. Für diese Versicherung wird keine weitere private Krankenzusatzversicherung wie z.B. eine Sonderklasseversicherung benötigt, sie ist eigenständig erhältlich

Die ZahnERHALTversicherung

Im Gegensatz zur Zahnersatzversicherung, die nur für Erwachsene verfügbar ist, kann die Zahnerhaltsversicherung auch für Kinder abgeschlossen werden. Dabei sind bis zum jeweiligen Höchstsatz und abzügl. aller Übernahmen durch die gesetzl. Sozial- oder anderweitige Versicherungen 100% der Kosten für Zahnvorsorgebehandlungen (Fluoridbehandlungen oder Mundhygiene) und 90% der Kosten für Zahnerhaltsbehandlungen (Wurzelbehandlungen, Knirscherschienen oder Füllungen) abgesichert. Darüber hinaus sind Kostenzuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen nach Unfall und bei Kindern generell im Versicherungsumfang enthalten.

Auch die Zahnerhaltversicherung der ERGO Versicherung ist zurzeit der einzige derartige Tarif auf dem Markt und es wird keine weitere private Krankenzusatzversicherung wie z.B. eine Sonderklasseversicherung benötigt. Die Versicherung ist eigenständig erhältlich.

Klar geregelte Versicherungsleistungen

Bereits vor Versicherungsbeginn angeratene, begonnene oder geplante sowie bereits notwendige Zahnersatz- oder Zahnerhaltungsmaßnahmen sind natürlich jeweils nicht versichert. Ebenso ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass bei bereits bei Versicherungsbeginn fehlenden bzw. provisorisch behandelten (also nicht dauerhaft fixierten/angepassten/ersetzten/implantierten) Zähnen die Zahnersatzmaßnahmen und Reparaturen nicht übernommen werden. Dasselbe gilt auch für bereits bei Versicherungsbeginn reparaturbedürftigem Zahnersatz. Ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz und die Beantwortung von weiteren Gesundheitsfragen ist nicht vorgesehen. Die Beantragung der Zahnersatzversicherung wie auch der Zahnerhaltversicherung kann somit sehr einfach ist und in kürzester Zeit erledigt werden.

Ab dem 5. Versicherungsjahr steht in beiden Tarifen jeweils die maximale Leistung pro Jahr zur Verfügung, in den vier Jahren zuvor sind die versicherten Höchstsätze Großteils gestaffelt.

Die Versicherungsbedingungen der beiden Tarife finden Sie hier:
ERGO Zahnerhaltversicherung Bedingungen
ERGO Zahnersatzversicherung Bedingungen

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