Ambulanter Tarif
Hierbei handelt es sich um medizinische Versorgung, die in einer Wahlarztpraxis durchgeführt wird bzw. auch ambulant im Krankenhaus, wenn kein stationärer Aufenthalt notwendig ist.
Im ambulanten Tarif wird ein Gesamthöchstsatz pro Kalenderjahr vereinbart – je höher dieser Betrag ist, desto teurer ist üblicherweise die Prämie. Gängige Vergütungssätze sind 50% oder 80% des Rechnungsbetrages. Wenn die gesetzliche Sozialversicherung eine Leistung erbringt, werden bei den meisten Tarifen die restlichen 100% der Rechnung übernommen. Zu beachten ist, ob Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie innerhalb oder außerhalb des Gesamthöchstsatzes übernommen werden. Heilbehelfe, wie z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, etc. werden des Weiteren oft nur im Zeitraum von 2 Jahren bis zu einem Gesamthöchstsatz erstattet.
Beispiele des umfassten Leistungsumfangs hierfür sind:
- Wahlärzte (oftmals bestimmte Fachbereiche) für Schul- und Ganzheitsmedizin
- Ambulante Operationen
- Physio- oder psychotherapeutische Behandlungen
- Diverse Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme: gesetzliche Gesundenuntersuchung)
- Medikamente
- Rezeptgebühren
- Heilbehelfe (Brillen, Kontaktlinsen, Krücken, etc.)
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