
Freiwillige Krankenversicherung
Personen, die keine gesetzliche Krankenversicherung haben, können eine freiwillige Krankenversicherung beantragen. Eine freiwillige Krankenversicherung kann entweder bei der gesetzlichen Krankenkasse ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder bei privaten Krankenversicherungen beantragt werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dann hat die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherungsantrag anzunehmen. Bei privaten Krankenversicherungen entscheidet die Versicherung auf Grund des Gesundheitszustandes über die Annahme.
Keine gesetzliche Krankenversicherung
Wer keine Sozialversicherung hat, muss sich privat versichern lassen! Zum Glück gibt es in Österreich nur sehr wenige Menschen, die keine aufrechte Sozialversicherung haben und demzufolge nicht krankenversichert sind. Im Konkreten sind das zumeist ausländische Staatsbürger ohne Beschäftigungsverhältnis oder Personen, die in Österreich wohnen aber im Ausland arbeiten und dort wiederum keine gesetzl. Krankenversicherung haben. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen, sollten sich auf jeden Fall um eine private Krankenversicherung kümmern.
Opting out für Freiberuflich selbständig Erwerbstätige z.B.: Rechtsanwälte, Notare, Apotheker, Wirtschaftstreuhänder
Für freiberuflich selbstständig Erwerbstätige, wie z.B. Rechtsanwälte, Notare, Apotheker, Wirtschaftstreuhänder gibt es die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Über das „Opting out“ ist es möglich eine private Krankenversicherung mit Gruppenvertrag abzuschließen.
Krankenversicherung Studenten
Bei der Krankenversicherung für Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Studenten bis zum 27. Lebensjahr können bei den Eltern oder Großeltern mitversichert werden. Bei einer Mitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft kann in der Mitgliedschaft eine Haftpflicht- und in begrenztem Umfang eine Unfallversicherung sowie auch in begrenztem Ausmaß eine Krankenversicherung für Studenten enthalten. Eine freiwillige Krankenversicherung gibt es auch bei der gesetzlichen Krankenkasse (www.sozialversicherung.at).
Voraussetzung für die Studenten-Krankenversicherung ist, dass keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich oder in einem anderen EU-Staat besteht und der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt. Des Weiteren kann ein entsprechender Studienerfolg eine Voraussetzung sein.
Ob in Ihrem speziellen Fall eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung die bessere Alternative ist, überprüfen wir gerne für Sie.
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