Taggeld- und/oder Spitalsgeldversicherung
Wenn Sie den Versicherungsbaustein „Spitalgeld“ wählen, können Sie die vom Versicherungsanbieter ausbezahlte Leistung für den Verpflegungskostenbeitrag im Spital verwenden. Hierbei sind die Beträge, die Ihnen pro Nacht im Krankenhaus verrechnet werden, je nach Bundesland unterschiedlich. Gerade bei längeren Aufenthalten kann dies zu einer doch recht unangenehmen Summe für das Haushaltsbudget führen. Haben Sie eine „Sonderklasse“ im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung gewählt, entfallen für Sie derartige Verpflegungskosten im Krankenhaus.
Was verstehe ich unter Taggeld und Spitalgeld?
Das Taggeld wird für den Fall eines vorübergehenden oder dauernden Arbeitsausfalls für die Dauer der Krankheit für längstens 365 Tage bezahlt. Die Leistung erfolgt – üblicherweise nach Ablaufen einer Karenzzeit – ab dem ersten Tag des Krankenstandes zu Hause oder im Krankenhaus und kann zur Absicherung von Zulagen, Diäten, Überstunden und Trinkgelder verwendet werden. Gerade für Selbständige ist das Taggeld von besonderer Bedeutung, denn es bietet die Möglichkeit, den Verdienstausfall zu kompensieren. Der Vergleich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung oder die Kombination mit einer solchen ist hier allerdings angeraten.
Das Spitalgeld wird für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung für längstens 365 Tage ausbezahlt. Die Leistung erhalten Sie, sobald Sie im Krankenhaus behandelt werden und zumindest einen ganzen Tag im Spital verbringen. Das Spitalgeld kann – genau wie das Taggeld – zur Absicherung von Zulagen, Diäten, Überstunden und Trinkgeldern verwendet werden, bietet allerdings nur Schutz für die tatsächliche Zeit im Krankenhaus.
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