Begleitkostenversicherung
Ihr (Klein-)Kind muss ins Krankenhaus und Sie möchten es dort unter keinen Umständen alleine lassen. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie zusammen mit dem/der Kleinen im Krankenzimmer übernachten. Mit der Begleitkostenversicherung sind die Kosten hierfür abgedeckt. Wichtig ist hierbei, dass die Versicherung für das Kind und nicht für die begleitende Person abgeschlossen werden muss.
Beispiel: Ihre zweijährige Tochter hat eine Krankheit, die stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Sie weint aufgrund des hohen Fiebers und windet sich vor Schmerzen. Und dann auch noch die Vorstellung, dass Sie die Kleine über Nacht in der Klinik zurücklassen müssen. Sie wird nicht nur wegen ihrer Krankheit weinen, sondern noch vielmehr, weil Mama und Papa nicht da sind.
Warum also nicht bei Ihrer kleinen Tochter im Krankenhaus übernachten? Wenn Sie Ihr Kind begleiten, profitieren alle Beteiligten: Das Kind hat weniger Angst, Sie können dem Kind zur Seite stehen, es gegebenenfalls trösten und elterlich versorgen und dem Krankenhauspersonal wird dadurch ebenfalls unterstützt. Außerdem fördert Ihre ständige Anwesenheit mit Sicherheit den Heilungserfolg Ihres Kindes.
Die dadurch anfallenden Kosten können mit einer Begleitkostenversicherung abgesichert werden.
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