Krankenversicherung im Vergleich
In Österreich gilt das Prinzip der Pflichtversicherung, das bedeutet nahezu jeder hier Beschäftigte muss gesetzlich krankenversichert sein. Davon ausgenommen ist nur eine kleine Personengruppe, die auf freiwilliger Basis anstelle der gesetzlichen eine private Krankenversicherung abschließen kann. Ein Vergleich der Krankenversicherungen lohnt sich daher häufig nur im Bereich der privaten Zusatzversicherung.
Private Zusatzversicherungen sind als reine Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung gedacht und können nur bei österreichischen Versicherungen abgeschlossen werden. Die Anzahl der Anbieter solcher privaten Krankenversicherungen hält sich in Grenzen. Die übrigen Versicherungen greifen ebenfalls auf diese spezialisierten Anbieter zurück, wenn sie ihren Kunden Krankenversicherungen offerieren wollen. In Österreich bieten die Allianz Versicherung, die Donau Versicherung, die Generali Versicherung, die Merkur Versicherung, die MUKI Versicherung, die UNIQA Versicherung und die Wr. Städtische Versicherung private Krankenversicherungen an.
Versicherungen im Vergleich
Wenn sie verschiedene Angebote der privaten Krankenversicherung vergleichen, ist es sinnvoll, zunächst mit einem Vergleich der jeweiligen Deckungsbausteine zu beginnen.
Anzuführen wären hier die stationäre Zusatzversicherung, auch Sonderklasseversicherung genannt, als Basisbaustein. Des Weiteren der ambulante Baustein und die Zahnzusatzversicherung. (Weitere) Ergänzende Bausteine sind die Taggeldversicherung (Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld), die Pflegevorsorge und diverse Vorsorgeprogramme (Wellness- bzw. Gesundheitsvorsorgepakete).
Ein Unterscheidungsmerkmal zwischen den verschiedenen stationären Krankenversicherungstarifen ist die Bundesländer- bzw. Österreichdeckung. Die Krankenhauskosten sind in jedem Bundesland unterschiedlich, daher ist auch die Prämie in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Am teuersten ist das Bundesland Wien. Dieser Bundeslandtarif ist aus diesem Grund gleichzusetzen mit dem Österreichtarif. Die stationäre Zusatzversicherung hat den Zweck, zusätzliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus erstattet zu bekommen, wenn man im Ein- bzw. Zweibettzimmer (Sonderklasse) untergebracht werden möchte. Diese Leistung wird beim Bundeslandtarif für das jeweilige Bundesland erbracht. Falls von Spitälern angrenzender Bundesländer(n) geringere oder gleiche Kosten verrechnet werden, ist die Deckung auch dort vorhanden. Im Falle einiger definierter schwerer Erkrankungen oder im Falle eines Unfalls wird die Deckung der Krankenhauskosten für die Sonderklasse von manchen Anbietern auf ganz Österreich erweitert.
Bei einem Vergleich der Angebote im Bereich der stationären Zusatzversicherungen gilt es besonders auf den Selbstbehalt zu achten. Grundsätzlich gibt es Tarife mit und ohne Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehaltes ist ebenfalls unterschiedlich und vom Anbieter sowie vom Bundesland abhängig. Im ambulanten Bereich sollte man auf die Höchstsätze achten die im Jahr maximal rückerstattet werden. Unterschieden wird auch, ob 50% oder 80% der Rechnungsbeträge vergütet werden. Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherungen (GKK, SVA, BVA usw.) auch nur einen kleinen Betrag der Rechnung, kommt die Versicherung mit 80%iger Rückvergütung zumeist für 100% der verbleibenden Kosten auf. Das bedeutet, die Leistung der Versicherung kann auch mehr als 80% des Rechnungsbetrages ausmachen. Auch ist darauf zu achten, dass je nach Anbieter, Kostenersätze für Physiotherapie, Brillen, Heilbehelfe und Arzneien zur maximalen Vergütung pro Jahr hinzugerechnet werden. Für diese Leistungen gibt es meistens eigene Höchstsummen, die als Untersummen definiert sind.
Im Bereich der Zahnzusatzversicherung unterscheidet man ebenfalls Tarife mit 50%iger oder 80%iger Rückvergütung der Zahnarztkosten. In diesem Baustein ist die Höhe der maximalen Kostenrückerstattung zwischen den einzelnen Anbietern am unterschiedlichsten. Meist wird nicht im ersten Jahr bereits die volle Versicherungsleistung bezahlt, sondern in den ersten drei bis fünf Jahren gestaffelt. Das bedeutet, im ersten Jahr fällt die Leistung noch gering aus und steigt dann bis zum vollen Leistungsumfang im dritten bzw. fünften Jahr an. Eine weitere Besonderheit ist, dass eine Zahnversicherung nicht als eigener Vertrag, sondern nur in Verbindung mit einer stationären Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann.
Überblicksmäßig sollten Sie sich folgende Fragen vor Abschluss einer Krankenversicherung stellen:
Genügt mir die Deckung für mein Bundesland, oder brauche ich im stationären Bereich die österreichweite Deckung?
Möchte ich mir im ambulanten Bereich 50% oder 80% der Kosten erstatten lassen und welchen maximalen Rückerstattungsbetrag benötige ich pro Jahr?
Genügt mir ein Zahntarif mit 50% Kostenersatz oder möchte ich 80% der Kosten von der Zusatzversicherung ersetzt bekommen?