Krankenkassenvergleich
Bestimmten Berufsgruppen steht es in Österreich frei, durch das sogenannte „Opting-Out“ anstelle einer gesetzlichen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Konkret trifft das auf Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Apotheker, Ziviltechniker und Steuerberater zu. Diese private Krankenversicherung beinhaltet die entsprechenden Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung erbringt, etwa den Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen Klasse. Es kann aber auch ein höherwertiger Tarif gewählt werden, der zusätzlich auch die Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung umfasst. Beinhaltet sind dann im stationären Bereich die Unterbringung in der sogenannten Sonderklasse bei einem Spitalsaufenthalt, also das Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Arztwahl. Im ambulanten Bereich sind es etwa die Bezahlung von Wahlarztkosten, Heilbehelfen, Medikamenten und vieles mehr.
Mit Ausnahme oben genannter Gruppen müssen fast alle anderen Personen, die in Österreich einer beruflichen Tätigkeit selbstständiger oder unselbstständiger Art nachgehen einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Diese ist nicht frei wählbar, sondern richtet sich die Zuständigkeit nach dem Beruf und dem Bundesland in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird. Für Arbeiter und Angestellte ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit Stützpunkt im jeweiligen Bundesland, für Selbstständige und Bauern die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) zuständig. Staatsbedienstete und Bedienstete im Bereich Eisenbahn und Bergbau sind hingegen in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) pflichtversichert. Die ehemaligen Betriebskrankenkassen von großen Betrieben (zumeist ehemaligen Staatsbetrieben) wie der Voest oder der Austria Tabak sind inzwischen aufgelöst worden und sind die Mitarbeiter nun bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert (Ausnahme: BKK der Wr. Verkehrsbetriebe, hier sind die Mitarbeiter über die BVAEB bzw. die KFA versichert).
Ein Verzicht auf diese Versicherung oder ein Wechsel in eine andere gesetzliche oder eine private Krankenkasse ist all diesen oben genannten Berufsgruppen nicht möglich. Es kann allerdings eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Leistungslücken der Pflichtversicherung auszugleichen. Diese sind etwa die Kosten für den erwähnten Wahlarzt, für Brillen, Kontaktlinsen, Heilbehelfe unterschiedlichster Art, Physiotherapie, alternative Medizin, die Sonderklasse im Spital und so weiter.
Grenzgänger Versicherung
Als weitere Ausnahme zur Regel gelten in Österreich die als „Grenzgänger“ bezeichneten Personen, die in Österreich wohnhaft sind und einer Haupterwerbstätigkeit im benachbarten Ausland (meistens in der Schweiz oder Liechtenstein) nachgehen. In diesem Fall gibt es keine Pflichtversicherung wie in Österreich, sondern bloß eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Grenzgänger die Verpflichtung hat, einen Versicherungsschutz nachzuweisen. Diesen Schutz können speziell dafür entworfene Tarife, die von einigen Versicherungsunternehmen angeboten werden, bieten.
Grundsätzlich ist die Zahl der Anbieter von privaten Krankenversicherungen in Österreich überschaubar. Nur etwas mehr als eine Hand voll bieten eigene Lösungen an. Nimmt man nun davon jene Anbieter heraus, die für derartige „Spezialfälle“ wie Opting-Out oder Grenzgänger eine Lösung anbieten, dann verringert sich die Zahl der Anbieter noch einmal. Dennoch gibt es zwischen den Angeboten deutliche Preis- und Leistungsunterschiede. Ein von unabhängigen Experten erstellter Vergleich hilft Ihnen, sich zu Recht zu finden und die richtige Entscheidung, die sich ja häufig ein Leben lang auswirkt, zu treffen.