Private Krankenversicherung

Die private Zusatzversicherung ist für alle da, die sich mehr als nur die Basisversorgung wüschen beziehungsweise die mehr als die gesetzliche Basisversicherung brauchen.

Durch die private Zusatzversicherung werden spezielle Leistungen wie zum Beispiel die Sonderklasse im Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Wahl des behandelnden Arztes im Krankenhaus, der Besuch des Wahlarztes im ambulanten Bereich, alternative Heilpraktiken, Physiotherapie, Brillen, Krücken und andere Heilbehelfe, Taggeld, Ersatz der Begleitkosten für den Fall dass die Kinder im Spital sind, Zahnersatz, Zahlregulierung usw. erbracht.

Beinahe jeder in Österreich selbstständig oder unselbstständig arbeitende muss sich dem Gesetz nach pflichtversichern. Für Arbeiter und Angestellte passiert dies durch den Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Stützpunkt in jenem Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Selbstständige und Bauern sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert. Für Staatsbedienstete und Bedienstete im Bereich Eisenbahn und Bergbau ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig. Lediglich eine kleine Gruppe – die Freiberufler – die in einer eigenen Kammer organisiert sind (Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Ziviltechniker) haben die Möglichkeit, sich zwischen einer gesetzlichen und einer komplett privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Dies geschieht auf Basis der „Opting-Out-Regel“. Entscheidet sich ein Freiberufler anstatt der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten eine komplett private Versicherung abzuschließen, so kann diese auch zum Beispiel die Leistungen der Sonderklasse beinhalten. Wollen sie wissen welche Gruppenversicherung für ihre Berufsgruppe möglich ist? Dann kontaktieren sie uns, wir geben ihnen gerne genauere Informationen diesbezüglich.

Tarif Sonderklasse

Bei der Sonderklasseversicherung im Krankenhaus, ist die Höhe der Prämie von verschiedenen Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist die örtliche Deckung. Hierbei wird zwischen Bundesland- und Österreichdeckung unterschieden. Am höchsten sind die anfallenden Kosten, die das Krankenhaus für einen Spitalsaufenthalt verrechnet, in Wien. Die Prämie für das Bundesland Wien ist daher die höchste und gleichzusetzen mit der Prämie des Tarifs für ganz Österreich.
Bei Sonderklassetarifen gibt es die Möglichkeit, diesen mit oder ohne Selbstbehalt abzuschließen, welcher wiederrum von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Auch dies hat großen Einfluss auf die Höhe der Prämie. Im Falle eines durch einen Unfall verursachten Spitalaufenthaltes ist üblicher Weise kein Selbstbehalt zu entrichten, ebenso entfällt dieser meist bei Schwangerschaft/Entbindung. In den meisten Fällen ist für Kinder nur die Hälfte jenes Selbstbehaltes, der für Erwachsene anfällt, zu bezahlen. Bei den Selbstbehaltstarifen gibt es mitunter auch einige interessante Angebote, zum Beispiel kann der Selbstbehalt beim erstmaligen Spitalsaufenthalt entfallen oder wird generell bis zu einem gewissen Alter oder für einen gewissen Zeitraum nicht verrechnet. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, ohne neuerliche Gesundheitsüberprüfung zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wechseln.

Ambulanter Tarif

Die außerhalb des Spitals erbrachten medizinischen Leistungen werden von dem ambulanten Tarif abgedeckt. Ein großer Vorteil ist die Möglichkeit, medizinische Leistungen von einem „Wahlarzt“ durchführen zu lassen, ohne dabei beinahe die gesamten Kosten übernehmen zu müssen, da die gesetzlich verpflichtende Versicherung nur einen geringen Teil dieser Kosten übernimmt. Bei einigen Tarifen werden bis zu 100% der anfallenden Kosten von der ambulanten Privatversicherung übernommen, wenn die gesetzliche Pflichtversicherung zuvor einen – wenn auch geringen – Teil der Kosten übernommen hat. Der Jahreshöchstsatz des Tarifs bildet den hierfür maximal pro Jahr zur Verfügung stehenden Betrag. Auch Kosten für Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie usw. werden je nach Anbieter und Tarif erstattet. Oft gibt es hierfür auch eigene Höchstsätze, die zu beachten sind. Je nach Tarif kann ein Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren für sog. Heilbehelfe im Allgemeinen oder aber auch nur für Brillen und Kontaktlinsen festgelegt sein.

Zahnversicherung

Bei der Zahnzusatzversicherung werden anfallende Kosten für Zahnbehandlungen, inklusive Zahnextraktion, Zahnröntgen und Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierungen, welche nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, erstattet. Meist werden 50% bzw. 80% der Behandlungskosten als Vergütungssatz vereinbart, wobei natürlich maximal jener Betrag erstattet wird, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Bei der privaten Zahnversicherung kann der gesamte Leistungsumfang üblicherweise nicht direkt nach dem Abschluss der Versicherung in Anspruch genommen werden. In den meisten Fällen steigt der Leistungsumfang über einen gewissen Zeitraum an und erst z.B. ab dem dritten oder gar ab dem fünften Jahr kann der maximal zur Verfügung stehende Betrag zur Gänze in Anspruch genommen werden. Außerdem ist zu beachten, dass eine private Zahnversicherung in Österreich nur in Kombination mit einer Sonderklasseversicherung abgeschlossen werden kann.

Besonders wichtig ist es, sich gut zu überlegen, welche Leistungen man aus einer privaten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte.

Hierbei helfen wir ihnen gerne, geben Ihnen detaillierte Informationen und kalkulieren für Sie ein individuelles Angebot.

Jetzt Angebot anfordern!

Unser Service für Sie

Versicherungsvergleich

Erstellen Sie Ihren Versicherungsvergleich mit unseren Prämienrechnern online! Die Prämienrechner errechnen für sie die besten Angebote renommierter Versicherer und ermöglichen Ihnen so, die für Sie optimale Absicherung auszuwählen.

Erstklassige Krankenversicherung

Bei uns finden Sie nur Angebote mit einem ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnis. Speziell die Tarife mit dem Gütesiegel „Top-Produkt“ bieten markante Verbesserungen in der Leistung und daher einen äußerst umfassenden Leistungsumfang.

Telefonische Beratung

Sie wünschen telefonische Beratung – wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die für Sie optimale Absicherung. Rufen Sie uns jetzt unter +43/662/44 01 17 an oder fordern Sie einen Rückruf an!