Selbstbehalt bei der privaten Krankenversicherung

Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie bei der Prämie für die Sonderklasseversicherung Geld sparen. Der Selbstbehalt variiert üblicherweise von Bundesland zu Bundesland, er kann aber je nach Tarif auch generell für ganz Österreich in gleicher Höhe vereinbart sein.

Prinzipiell sind die Selbstbehalte bei der privaten Krankenversicherung von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

In welchen Situationen entfällt der Selbstbehalt in der Regel:

  • Bei Heilbehandlungen infolge von Unfall
  • Bei Schwangerschaft/Entbindung
  • Bei Inanspruchnahme der Krankenhausersatztagegeldes (keine Unterbingung in der an sich versicherten Sonderklasse)
  • Bei Inanspruchnahme der Geburtskostenpauschale (wenn keine weiteren Leistungen wie v.a. die an sich versicherte Unterbringung in der Sonderklasse benötigt wurde)
  • Bei zusätzlich versicherten Kurleistungen

Die Selbstbeteiligung bei Kindern liegt zumeist bei 50%.

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